SERVICE FÜR MIETER

/ Häufig gestellte Fragen

Kann eine weitere Person in den Mietvertrag aufgenommen werden?

Sie können einen Antrag auf Aufnahme einer weiteren Person in den Mietvertrag stellen. Dazu benötigen wir ein gemeinsames Schreiben aller bisherigen Mieter sowie der neu aufzunehmenden Person, sowie eine Kopie dessen Ausweises. Diesem Antrag wird seitens der Eigentümer meist stattgegeben.

Kann ein Mieter aus dem Vertrag entlassen werden?

Sie können einen Antrag auf Entlassung einer Mietpartei aus dem Mietvertrag stellen. Dazu benötigen wir aktuelle Einkommensunterlagen der verbleibenden Mietparteien. Diesem Antrag wird seitens der Eigentümer meist nicht stattgegeben.

Fragen zu den Betriebskostenabrechnungen

Betriebskosten werden immer für ein gesamtes Kalenderjahr abgerechnet. Häufige Fragen gibt es, wenn Mieter nicht das gesamte Kalenderjahr in der Wohnung wohnten. Dies wird unter dem Abrechnungszeitraum angegeben.

Fragen zu den Heizkostenabrechnungen

Heizkosten werden immer für 12 Monate abgerechnet. Dieser Zeitraum muss sich hierbei nicht auf ein einzelnes Kalenderjahr beziehen. Häufige Fragen gibt es, wenn Mieter nicht das gesamte Abrechnungsjahr in der Wohnung wohnten. Dies wird unter dem Abrechnungszeitraum angegeben.

Die Heizkosten haben sogenannte Grundkosten, die unabhängig von Ihrem tatsächlichen Verbrauch anfallen. Der Anteil der Grundkosten beträgt zwischen 30 % und 70 % der Gesamtheizkosten. Die restlichen Heizkosten werden verbrauchsabhängig abgerechnet. Die Kosten für Kalt- und ggf. auch für Warmwasser werden vollständig nach den gesetzlichen Regelungen abgerechnet. Die Messgeräte befinden sich an Ihren Heizkörpern und zeigen in der Regel (abweichend davon sind Verdunstungsmessgeräte) den Schlusswert des letzten Abrechnungszeitraums (gekennzeichnet mit M), sowie den aktuellen Verbrauch an. Viele Heizkostenverteiler und auch Wasseruhren sind in unseren Häusern funkgesteuert. Zur Ablesung der Werte muss die Abrechnungsfirma daher nicht immer in die Wohnung kommen. Die Werte werden monatlich erfasst und gespeichert.

Richtiges Heizen und Lüften

Was richtig ist und was falsch ist, hängt von den Lebensgewohnheiten der jeweiligen Mieter ab. Durch Ihre Wohnnutzung erzeugen Sie zwangsläufig Feuchtigkeit, die wichtigste Voraussetzung für Schimmelbildung. Durch das Kochen, Wäsche trocknen und das Duschen bzw. Baden entsteht viel Feuchtigkeit, die in der Wohnung gefangen bleibt, sofern nicht richtig geheizt und gelüftet wird. Wussten Sie, dass jeder Erwachsene durch Schwitzen jede Nacht bis zu 3 Liter Feuchtigkeit abgibt.

Wie heize ich richtig?
Erwärmen Sie die Räume auf Ihre Wohlfühltemperatur. Für das Wohnzimmer reichen häufig 20°C, für Schlafräume reichen häufig 18°C. Im Bad wird meist stärker geheizt. Die so erwärmte Raumluft, kann die Feuchtigkeit aufnehmen und beim Lüften nach draußen transportieren. Bevor Sie die Wohnung verlassen, sollten Sie Lüften und die Heizkörper nach unten drehen, aber nicht komplett abdrehen. Die Raumtemperatur sollte 15°C nicht unterschreiten, sonst steigt die Gefahr von Schimmelbildung (wir empfehlen die Thermostateinstellung nicht unter 1). Sie sparen dadurch auch nicht mehr Energie (und somit Geld). Sofern die Räume übermäßig auskühlen, benötigen Sie umso mehr Energie um die Räume wieder zu erwärmen. Sie sparen also nicht wirklich. Wenn Sie nur die Raumluft kurz erwärmen, können die Raumwände sich nicht richtig miterwärmen und kühlen umso schneller danach wieder aus. Wenn die Oberflächentemperatur der Wand unter 12,4°C fällt, kondensiert die Raumluftfeuchte und es kann sich dann auch Schimmel bilden.

Wie heize ich falsch?
Sie drehen die Heizung die meiste Zeit auf „Stern“ oder ganz aus. Die Räume kühlen fortlaufend aus und die in der Luft enthaltene Feuchtigkeit kann die Wohnung nicht verlassen.

Wie lüfte ich richtig?
Öffnen Sie mindestens dreimal täglich gleichzeitig die Fenster aller Räume für 10 bis 15 Minuten (bei strengem Frost reichen häufig schon fünf Minuten). Klappen Sie die Fenster komplett auf, so erreichen Sie den größtmöglichen Luftaustausch. Wenn es möglich ist, sollten Sie querlüften (gegenüberliegende Fenster öffnen). Die Türen sollten offenstehen.

Wie lüfte ich falsch?
Sie klappen die Fenster nur an. Dadurch kann nur ca. ein Zehntel der Luftmasse durch das Fenster. Dadurch müssten Sie die Lüftungszeit dementsprechend erhöhen. Dadurch kühlen die Fensterlaibungen stark aus und es entsteht die Gefahr von Schimmelbildung in den Fensterlaibungen.

Meine Fenster beschlagen und es bildet sich Wasser an der Innenseite des Fensters?
Das deutet auf eine erhöhte Luftfeuchte hin. Sie sollten Ihr Heiz- und Lüftungsverhalten überprüfen und ggf. ändern.

Was tun bei Schimmelbildung?

Wenn Schimmel in der Wohnung auftritt, melden Sie das bitte der Hausverwaltung, am besten mit einer Beschreibung und ggf. mit Foto´s. Wir werden dann im Rahmen einer Begehung versuchen die Ursachen zu ermitteln. Liegt die Ursache am Haus, werden wir den Schimmel beseitigen lassen.

Damit Schimmel entsteht, sind drei Voraussetzungen notwendig. Diese sind Feuchtigkeit, Wärme und manchmal ein geeigneter Nährstoff.

Schimmel an Außenwänden und Fensternischen entsteht meistens, wenn nicht ausreichend geheizt und gelüftet wird.

Schimmel im Bad entsteht häufig in den Bereichen der Duschen und Badewannen. Die Ursachen sind hier meist in Haaren und Hautschuppen und der regelmäßigen Feuchtigkeit zu finden. Regelmäßiges Reinigen (wir empfehlen wöchentlich) der Bereiche verhindert eine Schimmelbildung und auch eine übermäßige Kalkablagerung.

Schönheitsreparaturen

Grundsätzlich sind die Schönheitsreparaturen spätestens zum Ende der Mietzeit auszuführen, sofern der Zustand der Wohnung deutlich schlechter als beim Einzug in die Wohnung ist. Für den Zustand der Wohnung wird beim Einzug ein Protokoll erstellt. Bitte beachten Sie unser Hinweisblatt zu den Schönheitsreparaturen.

Kündigung des Mietvertrages

Sie wollen die Wohnung kündigen? Sie müssen uns die Kündigung schriftlich zukommen lassen. Alle Mieter die den Mietvertrag unterzeichnet haben, müssen auch auf der Kündigung unterschreiben. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate ab Zustellung der Kündigung. Sofern Sie früher aus der Wohnung ausziehen wollen, so vermerken Sie dies bitte auf dem Kündigungsschreiben, wir werden uns dann bemühen, die Wohnung vorher zu vermieten.

Die Wohnung muss am Ende der Mietzeit in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem Sie die Wohnung übernommen haben. Zu Ihrem Einzug wurde dazu ein Übergabeprotokoll erstellt, das Ihnen zugesandt wurde. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, muss die Wohnung in diesem Zustand (jedoch nicht schlechter) zurückgegeben werden.

Belästigungen durch andere Mieter

Es kommt manchmal vor, dass man als Mieter durch seine Mitbewohner im Haus gestört wird. Häufig hilft es, wenn man den verursachenden Mieter einmal nett anspricht und um Verständnis bittet. Sollte das nicht helfen, so sollten Sie ein Lärmprotokoll erstellen und uns informieren. Wir werden dann Kontakt mit dem „Störenfried“ aufnehmen.

Bauliche Veränderungen

Der Mieter kann viele bauliche Veränderungen vornehmen, auch ohne dass er vorab den Vermieter um Erlaubnis fragt. Es darf jedoch nicht zur dauerhaften Veränderung der Mietsache kommen (ggf. Rückbau zum Ende der Mietzeit). Fragen Sie uns im Zweifel, damit wir Ihre Bauvorhaben beurteilen und Sie beraten können.